Ressmann: Passiver Lärmschutz an der B9/B39 in Speyer – 9,35 Millionen € für Lärmschutzmaßnahmen – Altanlagen sanieren


Speyer, 23.07.2009
Die Lärmsituation entlang der B9 und B39 im Bereich Speyer werde durchgängig nach den Kriterien der Lärmsanierung behandelt, da die Planfeststellungsbeschlüsse für diesen Streckenzug vor dem Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BIMSchG) am 1. April 1974 erlassen worden seien. Auf die Lärmsanierung bestehe kein Rechtsanspruch. Lärmsanierungsmaßnahmen würde nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung des Bundes durch die zuständigen Straßenbauverwaltungen der Bundesländer durchgeführt. Hierfür sei zwingende Voraussetzung, dass bestimmte Auslösewerte die deutlich höher als die Grenzwerte der Lärmvorsorge lägen, überschritten würden. Nach Ergebnissen einer im Jahr 2007 durchgeführten detaillierten schalltechnischen Untersuchung für den gesamten Streckenabschnitt der B9/B39 seien lediglich an einzelnen Häusern die maßgeblichen Auslösewerte überschritten, so dass dort Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung möglich seien, heißt es in einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Achim Grossmann (SPD), an den SPD-Bundestagskandidaten Dr. Wolfgang Ressmann.

Nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Verkehrsministeriums sei in diesen Fällen der Einbau von Lärmschutzfenstern vorgesehen. „Die Umsetzung der Maßnahme läuft bereits“, schreibt Grossmann.

Ressmann hatte sich an das Verkehrsministeriums gewandt und unter Verweis auf die Lärmbelastung an der B9 / B39 in Speyer um Auskunft über den Stand der entsprechende Lärmschutzplanungen gebeten. Der Parlamentarische Staatssekretär beziffert den bisherigen Gesamtaufwand von Lärmschutzmaßnahmen an der A61 und an der B9/B39 auf 9,35 Mio. €, davon alleine ca. 8,5 € in dem problematischen Streckenabschnitt an der B9/B39. Aus Sicht des Staßenbaulastträgers seien weitergehende Lärmschutzmaßnahmen nicht erforderlich.

Die Forderung nach erneuten Lärmmessungen wies Grossmann unter Verweis auf geltende Bestimmungen zurück. Die Lärmbelastungen würden anhand bekannter Indikatoren berechnet und müssten reproduzierbar sein, dies sei bei Messungen nicht der Fall. Das Berechnungsverfahren führe in der Regel zu höheren Belastungswerten, so dass eher mit der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen gerechnet werden könne.

„Obwohl Fortschritte durch passive Lärmschutzmaßnahmen erzielt wurden bleibt der Lärmschutzsituation an der B9/B39 unbefriedigend. Trotz der formalen Hürden ist es erforderlich dass wegen des gestiegenen LKW-Verkehrs nach Einführung der Autobahnmaut auch aktive Lärmschutzmaßnahmen im Interesse der Anwohner durchgeführt werden. Es sollte geprüft werden, ob die bestehenden Altanlagen nicht in einem absehbaren Zeitraum erneuert werden können. Dafür werde ich mich in Berlin und Mainz einsetzen. “, betonte der SPD-Bundestagskandidat.

Presseecho: 9,35 Millionen € für den Lärmschutz - Rheinpfalz Lokalausgabe vom 27.07.2009 (PDF)

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chutzschirm für Arbeit: Hilfestellung für keine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz – Mainzer Staatssekretär Christoph Habermann bei Neustadter Sozialdemokraten

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstütze z. B. mit Bürgschaften im Rahmen ihres Schutzschirmes für Arbeit gezielt kleinere und mittlere Unternehmen, um Arbeitsp vor Ort zu erhalten. Dieses Bürgschaftsprogramm sei bereits von zahlreichen Firmen in Anspruch genommen worden, die durch die irthafts- und Finanzkrise in ihrer Existenz bedroht würden. Wenn die Voraussetzungen zuträfen, würden die Bürgschaften innerhalbvon 10 Tagen bewilligt, dies betonte der Staatssekretär im Mainzer Arbeitsministerium, Christoph Habermann auf einer Veranstaltung der Neustadter SKandidatin Barbara Hornbach teilnahm.

Der SPD-Stadtverbandsvorsitzende und Bundestagskandidat Dr. Wolfgang Ressmann wies auf die katastrophalen Folgen der Hertie-Schließung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kaufhauskonzerns und die Innenstadtentwicklung hin. Anstatt Briefe an Josef Ackermann zu schreiben, sei ein Aktionsplan für die Innenstadt erforderlich, der Anschlussnutzungskonzepte des Gebäudes ebenso beinhalte, wie Hilfestellung für die Belegschaften vor dem Hintergrund drohender Arbeitslosigkeit.

Habermann verwies auf das umfangreiche Beratungsangebot des Mainzer Sozial- und Arbeitsministeriums für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Wir versuchen in solchen Fällen schnell und effektiv zu helfen – von der Information über Weiterbildungsangebote bis hin zu Hilfen, möglichst schnell eine neue Stelle zu finden“, sagte der Staatssekretär. Wie Ressmann im Anschluss an die Veranstaltung mitteilte, seien die entsprechende Kontakte zwischen Ministerium und dem Hertie-Betriebsrat in Neustadt zwischenzeitlich hergestellt.