Herrn 55116 Mainz Neustadt am 22.10.2010 Genehmigungspraxis von
Flohmärkten im südlichen Teil von
Rheinland-Pfalz aufgrund der bekannten
Urteile des Verwaltungsgerichts Neustadt
erteilen die zuständigen kommunalen
Ordnungsbehörden Genehmigungen für sog.
„Flohmärkte“ nur noch sehr restriktiv. Ein
wichtiges Argument der Verwaltungsrichter, die
bisherige Genehmigungspraxis für diese
Verkaufsveranstaltungen als rechtswidrig
einzustufen, war der Hinweis auf die starke
Zunahme professioneller Verkäufer von Neuwaren
auf den Flohmärkten. Dies ist nachvollziehbar. Dass mit dieser Feststellung
zumindest im Süden von Rheinland-Pfalz,
gleichzeitig sämtliche Floh- und Trödelmärkte
auf ein Minimum reduziert werden und de facto an
Wochenenden keine Märkte mit Alt- und
Trödelwaren mehr durchgeführt werden können, ist
aus meiner Sicht allerdings nicht mehr
nachvollziehbar. Die Weitergabe von
Altgegenständen durch private Verkäufer im
Rahmen dieser Märkte ist tradiert und stellt
eine beliebte Freizeitbeschäftigung für Besucher
und Anbieter gerade an Wochenenden dar. Die
unterschiedliche kommunale Genehmigungspraxis in
Rheinland-Pfalz zeigt, dass offenbar ein
Spielraum der zuständigen Genehmigungsbehörden
vorhanden ist. Im krassen Widerspruch dazu steht
zudem die deutliche Zunahme von verkaufsoffenen
Sonntage in den Städten. Aufgrund der zahlreichen
Klagen von Bürgerinnen und Bürgern aus meiner
Region gegen die restriktive Genehmigungspraxis
in der Pfalz möchte ich Sie bitten zu prüfen,
inwieweit Ihr Haus entsprechende Vorgaben oder
Empfehlungen erarbeiten kann, um
sicherzustellen, dass landesweit eine
einheitliche Genehmigungspraxis für Floh- und
Trödelmärkte gilt. Mit freundlichen Grüßen
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