24.02.2009 "Im Bedarfsplan (Bundesverkehrswegeplan) ist für Neustadt a.d.W. eine Ortsumgehung vorgesehen, die im „Weiteren Bedarf“ eingestuft ist, also nicht zu den prioritären Maßnahmen gehört. Weil die beiden durch die Stadt verlaufenden Bundesstraßen B 38 und B 39 beim derzeitigen und prognostizierten Verkehrsaufkommen nur eingeschränkt leistungsfähig sind und die B 39 im Bereich des Bahnhofs städtebaulich stark trennend ist, haben die Stadt Neustadt und die Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz eine innerstädtisch andere Verkehrskonzeption vorgeschlagen. Da im Bedarfsplan eine Ortsumgehung enthalten ist, kann eine solche Konzeption derzeit nur als Um- und Ausbaumaßnahme erfolgen. Die Zuständigkeit liegt daher beim Land Rheinland-Pfalz, eine Einbindung des Bundes ist aber erforderlich. Im Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen bat das BMVBS daher, Möglichkeiten zum notwendigen verkehrsgerechten Ausbau der bestehenden B 39 sowie Varianten zum Um- und Ausbau sowie zur Verlegung der B 39 zu untersuchen. Für eine umfassende und abschließende Entscheidungsgrundlage ist ein detailliertes Ausbau/Verlegungs-Konzept mit Alternativlösungen, Begründungen und Kostenangaben notwendig. Diese Untersuchungen und Vorplanungen wurden zwischenzeitlich fertig gestellt und liegen dem BMVBS seit Kurzem zur Prüfung vor. Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen sind noch Rückfragen bei der AV RP notwendig, so dass Aussagen zur Realisierung und Finanzierung der vorgeschlagenen innerstädtischen Verlegung oder Teilen davon sowie zu dem im Bedarfsplan in den Weiteren Bedarf eingestuften Tunnelprojekt im Zuge der B 39 derzeit noch nicht möglich sind. Bei der Prüfung sind auch die haushaltsrechtlichen Grundsätze des Bundesfernstraßenbaus zu beachten. Der Ausbau einer Ortsdurchfahrt darf nicht über die notwendigen Maßnahmen hinausgehen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den künftigen Verkehr sicher und mit angemessener Qualität aufzunehmen. Städtebaulich veranlasstes Umgestalten einer Ortsdurchfahrt ist keine Aufgabe des Straßenbaulastträgers Bund. Bei der Prüfung ist also äußerste Sorgfalt notwendig. Mit dem Ergebnis der Prüfung durch das BMVBS ist im Frühjahr 2009 zu rechnen. Die Finanzierung muss aus den dem Land jährlich zur Verfügung gestellten Bundesmitteln des Um- und Ausbaus von Bundesfernstraßen erwirtschaftet werden." Vor dem Hintergrund dieser
Mitteilung sei es unverständlich, wie der
Neustadter Oberbürgermeister Hans Georg Löffler
(CDU) kürzlich in der Tageszeitung "Die
Rheinpfalz" (Ausgabe Mittelhaardter Rundschau
vom 4. Februar 2009) bezüglich der Finanzierung
des von der CDU/FWG-Koalition in Neustadt
präferierten Bauvorhabens habe behaupten können,
der „Bund zahle alles“, sagte Ressmann. Rheinpfalz-Bericht vom 25.02.2009
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