26.03.2009 Die Justizbediensteten leisteten eine hervorragende und schwierige Arbeit im Umgang mit den Gefangenen. So gelte es, das Strafbedürfnis der Gesellschaft ebenso durchzusetzen wie die Insassen bei Resozialisierungsmaßnahmen zu unterstützen. Voraussetzung für die Aufnahme in den Vollzugsdienst sei eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine 2-jährige Ausbildung für den Dienst im Strafvollzug. Darüber hinaus stehen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbesondere des sozialen und psychologischen Dienstes als Ansprechpartner für die Gefangenen zur Verfügung. Die JVA biete den Insassen zahlreiche Beschäftigungsmöglichkeiten in 4 anstaltseigenen Betrieben. So stünden im geschlossenen Vollzug 245 Arbeitsplätze zur Verfügung, im offenen hausintern 4 und 22 Gefangene arbeiteten im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus würden zahlreiche Kurse, Weiterbildungs- und Therapieangebote unter anderem für Sexualstraftäter und Drogenabhängige durchgeführt, erklärte Schipper. Der Neustadter SPD-Bundestagskandidat Dr. Wolfgang Ressmann zeigte sich vom Tätigkeitsspektrum der JVA und ihrer Bediensteten beeindruckt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalt müssten mit straffällig gewordenen Menschen arbeiten, bei denen meist die Familie, das soziale Umfeld und staatliche Betreuungsangebote versagt hätten. Dabei könne von einer Justizvollzugsanstalt nicht erwartet werden, dass das bis dato Versäumte während der Haftzeit nachgeholt werden könne. Es gelte allerdings denjenigen eine Chance zu geben wieder in der Gesellschaft Fuß zu fassen, die dies wollten. Bei rückfälligen Straftätern müsse auch dem Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft Rechnung getragen werden, betonte der Bundestagskandidat. ----
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