Ressmann: Bundesverkehrsministerium prüft Finanzierungsgrundlagen für B39-Verlegung in Neustadt a. d. Weinstraße – Staatssekretär Achim Grossmann, MdB, unterrichtet Bundestagskandidaten – Finanzierungsumfang wird sorgfältigst geprüft

24.02.2009

Bezüglich des Antrages der Stadt Neustadt a. d. Weinstraße beim Bund, die Finanzierung der Verlagerung der B39 in der Innenstadt zu übernehmen, hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Achim Grossmann, MdB, dem Neustadter SPD-Stadtverbandsvorsitzenden und Bundestagskandidaten Dr. Wolfgang Ressmann mitgeteilt:

"Im Bedarfsplan (Bundesverkehrswegeplan) ist für Neustadt a.d.W. eine Ortsumgehung vorgesehen, die im „Weiteren Bedarf“ eingestuft ist, also nicht zu den prioritären Maßnahmen gehört. Weil die beiden durch die Stadt verlaufenden Bundesstraßen B 38 und B 39 beim derzeitigen und prognostizierten Verkehrsaufkommen nur eingeschränkt leistungsfähig sind und die B 39 im Bereich des Bahnhofs städtebaulich stark trennend ist, haben die Stadt Neustadt und die Auftragsverwaltung Rheinland-Pfalz eine innerstädtisch andere Verkehrskonzeption vorgeschlagen. Da im Bedarfsplan eine Ortsumgehung enthalten ist, kann eine solche Konzeption derzeit nur als Um- und Ausbaumaßnahme erfolgen. Die Zuständigkeit liegt daher beim Land Rheinland-Pfalz, eine Einbindung des Bundes ist aber erforderlich.

Im Ergebnis der gemeinsamen Abstimmungen bat das BMVBS daher, Möglichkeiten zum notwendigen verkehrsgerechten Ausbau der bestehenden B 39 sowie Varianten zum Um- und Ausbau sowie zur Verlegung der B 39 zu untersuchen. Für eine umfassende und abschließende Entscheidungsgrundlage ist ein detailliertes Ausbau/Verlegungs-Konzept mit Alternativlösungen, Begründungen und Kostenangaben notwendig. Diese Untersuchungen und Vorplanungen wurden zwischenzeitlich fertig gestellt und liegen dem BMVBS seit Kurzem zur Prüfung vor. Nach einer ersten Durchsicht der Unterlagen sind noch Rückfragen bei der AV RP notwendig, so dass Aussagen zur Realisierung und Finanzierung der vorgeschlagenen innerstädtischen Verlegung oder Teilen davon sowie zu dem im Bedarfsplan in den Weiteren Bedarf eingestuften Tunnelprojekt im Zuge der B 39 derzeit noch nicht möglich sind.

Bei der Prüfung sind auch die haushaltsrechtlichen Grundsätze des Bundesfernstraßenbaus zu beachten. Der Ausbau einer Ortsdurchfahrt darf nicht über die notwendigen Maßnahmen hinausgehen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich sind, um den künftigen Verkehr sicher und mit angemessener Qualität aufzunehmen. Städtebaulich veranlasstes Umgestalten einer Ortsdurchfahrt ist keine Aufgabe des Straßenbaulastträgers Bund. Bei der Prüfung ist also äußerste Sorgfalt notwendig.

Mit dem Ergebnis der Prüfung durch das BMVBS ist im Frühjahr 2009 zu rechnen. Die Finanzierung muss aus den dem Land jährlich zur Verfügung gestellten Bundesmitteln des Um- und Ausbaus von Bundesfernstraßen erwirtschaftet werden."

Vor dem Hintergrund dieser Mitteilung sei es unverständlich, wie der Neustadter Oberbürgermeister Hans Georg Löffler (CDU) kürzlich in der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" (Ausgabe Mittelhaardter Rundschau vom 4. Februar 2009) bezüglich der Finanzierung des von der CDU/FWG-Koalition in Neustadt präferierten Bauvorhabens habe behaupten können, der „Bund zahle alles“, sagte Ressmann.
 

Rheinpfalz-Bericht vom 25.02.2009

 

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chutzschirm für Arbeit: Hilfestellung für keine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz – Mainzer Staatssekretär Christoph Habermann bei Neustadter Sozialdemokraten

Die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstütze z. B. mit Bürgschaften im Rahmen ihres Schutzschirmes für Arbeit gezielt kleinere und mittlere Unternehmen, um Arbeitsp vorn. Dieses Bürgschaftsprogramm sei bereits von zahlreichen Firmen in Anspruch genommen worden, die durch die irthafts- und Finanzkrise in ihrer Existenz bedroht würden. Wenn die Voraussetzungen zuträfen, würden die Bürgschaften innerhalbvon 10 Tagen bewilligt, dies betonte der Staatssekretär im Mainzer Arbeitsministerium, Christoph Habermann auf einer Veranstaltung der Neustadter SKandidatin Barbara Hornbach teilnahm.

Der SPD-Stadtverbandsvorsitzende und Bundestagskandidat Dr. Wolfgang Ressmann wies auf die katastrophalen Folgen der Hertie-Schließung auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kaufhauskonzerns und die Innenstadtentwicklung hin. Anstatt Briefe an Josef Ackermann zu schreiben, sei ein Aktionsplan für die Innenstadt erforderlich, der Anschlussnutzungskonzepte des Gebäudes ebenso beinhalte, wie Hilfestellung für die Belegschaften vor dem Hintergrund drohender Arbeitslosigkeit.

Habermann verwies auf das umfangreiche Beratungsangebot des Mainzer Sozial- und Arbeitsministeriums für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Wir versuchen in solchen Fällen schnell und effektiv zu helfen – von der Information über Weiterbildungsangebote bis hin zu Hilfen, möglichst schnell eine neue Stelle zu finden“, sagte der Staatssekretär. Wie Ressmann im Anschluss an die Veranstaltung mitteilte, seien die entsprechende Kontakte zwischen Ministerium und dem Hertie-Betriebsrat in Neustadt zwischenzeitlich hergestellt.